Familien mit Kindern erhalten eine Einmalzahlung von 3.000,00 € pro Kind, wenn Sie im Flecken Nörten-Hardenberg eine Immobilie erwerben, die vor 1950 errichtet wurde, und sich dort niederlassen.
Wichtig ist, den Zuschuss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu beantragen. Die neue Richtlinie ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Neubauten und Gebrauchtimmobilien, die nach 1950 gebaut wurden, werden derzeit nicht mehr gefördert, da insbesondere die Ortszentren gestärkt werden sollen.
Förderungsangebot der NBANK Niedersachsen: Eigentum für kinderreiche Haushalte
Ziel der Förderung Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum, um kinderreiche Familien angemessen mit Wohnraum zu versorgen.
Zielgruppe Kinderreiche Haushalte (2 und mehr Kinder, bei Aus- und Umbau 3 und mehr Kinder)
Was wird wie gefördert? Gefördert wird der Neubau bzw. Erstbezug, der Ausbau/Umbau oder die Erweiterung sowie der Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum. Zinsloses, ab dem 11. Jahr zinsgünstiges Darlehen in Abhängig von Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörenden Kinder sowie bei Aus- und Umbau von der Größe der neu zu schaffenden Wohnfläche.
Wo stellen Sie den Antrag? Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde). Dort reichen Sie auch den Förderantrag ein. Wohnraumförderung des Landkreises Northeim